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    Mediation von insolvenzbedrohten Firmen und Gläubigern

    Mediationsverfahren können bei einem laufenden Insolvenzverfahren und besser noch bei drohender Insolvenz Möglichkeiten zur Restrukturierung und Sanierung in Einklang mit den Gläubigern schaffen.

    Alle Vorteile auf einen Blick


    Bevor juristische Notwendigkeiten greifen, können einvernehmliche Absprachen zwischen Kunden, Gläubigern und Anteilseignern gefunden werden.
    Erfahrene Mediatoren die selbst schon in Insolvenzverfahren beteiligt waren stehen zur Verfügung.
    Für Sie bestehen keinerlei Risiken mit einer Mediation anzufangen. Das für alle freiwillige Verfahren einer Mediation kann jederzeit grundlos beendet werden.
    90% der Teilnehmer an Mediationsverfahren sind mit dem Verlauf und Ergebnis zufrieden. Bei Gerichtsverfahren sind es nur 30% (Quelle: ARAG: Versicherung).
    Eine Mediation dauert kürzer und wird per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet (Ausnahme: Kindeswohl Gefährdung). Gerichtsverfahren sind im Gegensatz hierzu öffentlich und langwierig

    In vielen Fällen reichen ein „Handvoll“ – Sitzungen. Im Vergleich zu Gerichts­verfahren ist die Dauer des Mediations­verfahrens und sind die finanziellen Aufwände deutlich geringer.

    Im Unterschied zu einem Gerichts­verfahren richten sich die Kosten in der Mediation nicht nach dem Streitwert.

    Der sichtbare sachliche oder juristische Konflikt ist die Spitze des Eisberges. Für eine nachhaltige Lösung dieses Konfliktes arbeiten wir nach den anerkannten Prinzipien und Phasen der Mediation, um einer Kollision in den “tieferen Schichten des Eisberges” zu begegnen.

    Bei hartnäckigen Konflikten ist es sinnvoll sorgfältig die ersten Phasen mit dem Mediator zu bearbeiten und in einer späteren Phase Rechts­anwälte und Fachspezia­listen bei Bedarf hinzuzuziehen

    Ein neutraler Mediator kann die Gespräche zwischen den Gläubigern, den Anteilseignern und der Geschäftsfühunrg führen.
    Eine weitere sinvolle Strategie um eine Insolvenz zu verhindern kann es sein, weitere beteilgte Interessensgruppen (z.B. Kunden) mit einzubeziehen, um eine los-los Situation einer Insolvenz zu verhindern.

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